Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sichert die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll ab. Der Schutz beinhaltet Guthaben natürlicher Personen und juristischer Personen.
Geschützt werden Sicht- Termin- und Spareinlagen und Sparbriefe, jedoch keine Inhaberschuldverschreibungen (Zertifikate). Die jeweiligen Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken können beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angefragt werden.
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