Moratorium

Ein Moratorium (Plural: Moratorien) ist ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, das von einer entsprechend befugten Behörde (z.B. der BaFin) gegenüber einer anderen Institution bzw. Firma angeordnet wird. In der Vergangenheit gab es entsprechend z.B. Moratorien gegenüber des Onlinebrokers Systracom oder der noa Bank.

Durch das Kreditwesengesetz ist in der BRD die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berechtigt, über eine Bank bzw. Broker, der sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, ein vorübergehendes Moratorium zu verhängen (siehe § 46a KWG).

Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts (Bank/Broker) gegenüber seinen Gläubigern (z.B. Tradern und Anlegern) gefährdet ist.

Ein Moratorium ist jedoch keine Insolvenz. Allerdings kann ein Moratorium in eine Insolvenz überleiten.  Insolvenzanträge dürfen bei Kreditinstituten (Bank, Broker…) nur durch die BaFin gestellt werden. Am 21.12.2012 wurde ein Moratorium über die FXDirekt Bank AG verhängt.

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