Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag (für Kapitalerträge) ist ein Auftrag eines Kunden an seine Bank. Dadurch wird der Abzug von Kapitalertragsteuer vermieden. Der Freistellungsauftrag kann aber pro Person nur bis zur maximalen Höhe von 801 Euro erteilt werden. Bei Verteilung von Guthaben auf mehrere Institute muss der Freistellungsauftrag gesplittet werden, darf aber insgesamt den Höchstbetrag nicht übersteigen.
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