Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist Bestandteil des Unternehmenssteuerreformgesetzes aus 2007. Seit dem 01. Januar 2009 hat die Abgeltungssteuer ihre Geltung. Die Abgeltungssteuer fällt grundsätzlich bei allen privaten Einkünften aus Kapitalvermögen an, z.B. bei Zinserträgen, Kapitalerträgen, Dividenden, Erträgen aus Fonds, Termingeschäften und Zertifikaten und anderen Derivaten. Obendrein werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte, außer bei Immobilien, besteuert. Der einheitliche Steuersatz beträgt 25 Prozent - obendrein kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Es gibt keine einjährige Spekulationsfrist und kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Anlagen, die vor dem Stichtag getätigt worden sind, sind bis auf wenige Ausnahmen abgeltungssteuerfrei. Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle einbehalten (Banken als Steuergehilfen des Fiskus), wenn dies inländische Institute sind. Ausländische Institute unterliegen nicht der Regelung - hier kann am Ende des Jahres nach dem altbekannten Steuerverfahren operiert werden.