Immobilienlexikon: Bauspar Förderung

Die Bausparförderung ist eine Vergütung für das Bausparen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist jeder, der als uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig gilt, berechtigt, von der Bausparförderung zu profitieren. Kommen die im Bausparvertag eingezahlten Beträge nicht durch vermögenswirksamen Leistungen zustande, handelt es sich bei der Bausparförderung um eine Wohnungsbauprämie.

Die Grenzen für Alleinstehende betragen für die Form der Förderung 25.600 Euro pro Jahr, bei Verheirateten sind es 51.200 Euro, wobei pro Sparjahr das zu versteuernde zur Berechnung genutzt wird. Die Prämie liegt bei 8,8 % und ist begrenzt auf 45,06 Euro für Alleinstehende und 90,11 Euro für Verheiratete im Falle einer Begrenzung der maximalen Sparleistung pro Jahr (512 Euro / 1024 Euro).

Diese Förderung wird nur fällig, wenn die Bausparsumme für Leistungen im Inland genutzt wird, der Bausparer oder der Ehegatte verstirbt oder erwerbsunfähig wird, der Vertrag mindestens 7 Jahr läuft und dabei der Bausparer noch nicht mind. 25 Jahre alt ist oder der Bausparer mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung arbeitslos war, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die zweite Fördermöglichkeit ist die Arbeitnehmersparzulage durch Vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber, die einmalig oder in wiederkehrenden Beträgen erfolgen kann.

 

 

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