Public-to-Private
Bei einem so genannten Public-to-Private zieht sich ein Unternehmen vollständig von der Börse zurück und der Handel mit den Aktien des Unternehmens an der Börse wird eingestellt (Delisting). Der Vorgang wird auch als Going Private bezeichnet. Die verbliebenen Aktionäre erhalten im Regelfall ein Abfindungsangebot.
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