Börsenlexikon

Nominalzins

Der Nominalzins beschreibt denjenigen Zinssatz, den Darlehensnehmer für das Darlehen regelmäßig bezahlen müssen. Im Gegensatz zum Effektivzins sind hier eventuelle Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühren allerdings nicht enthalten, genauso wenig wie Agio oder Disagio. Deshalb sind alle Kreditinstitute in Deutschland verpflichtet neben dem Nominalzinssatz auch den Effektivzinssatz bekanntzugeben.