Börsenlexikon

Minusankündigung

Die Minusankündiung stellt an der Kurstafel im deutschen Präsenzhandel einen Kurszusatz dar. Es wird damit auf eine scharfe Bewegung eines Börsenkurses nach unten hingewiesen. Ein einfaches Minus (-) signalisiert eine negative Kursveränderung von mindestens 5% bei Aktien, Wandel- und Optionsanleihen sowie Optionsscheinen; bei Renten sind es mindestens 1,5%. Ein zweifaches Minus (--) signalisiert einen Kursverlust von mindestens 10% bei Aktien, 3% bei Renten.