Börsenlexikon

Mehrheitsaktionär

Ein Mehrheitsaktionär hält die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien einer Aktiengesellschaft. Das heißt, dass mehr als 50% der Aktien in seinem Besitz sind. Durch seine Stimmenmehrheit kann er entscheidenden Einfluss auf die Aktiengesellschaft ausüben. Der Mehrheitsaktionär kann eine einzelne natürliche Person, aber auch eine andere Gesellschaft oder ein Finanzinvestor, beispielsweise ein Hedge-Fonds sein.