Indossant
Als Indossant bezeichnet man denjenigen, der seine Rechte an einem Orderpapier an einen anderen überträgt. Diese Übertragung wird auch Indossament genannt, der Empfänger der Rechte ist der Indossatar.
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Als Indossant bezeichnet man denjenigen, der seine Rechte an einem Orderpapier an einen anderen überträgt. Diese Übertragung wird auch Indossament genannt, der Empfänger der Rechte ist der Indossatar.