Grundkapitalerhöhung

Um ihr Eigenkapital zu vermehren, kann eine Aktiengesellschaft eine Grundkapitalerhöhung durchführen. Dazu werden neue Aktien ausgegeben. Jedem Aktionär, der bereits Anteile an dem Unternehmen hält, steht dabei gesetzlich ein Bezugsrecht für die neuen Wertpapiere zu. Eine Grundkapitalerhöhung kann auch aus vorhandenen Mitteln des Unternehmens heraus erfolgen, zum Beispiel durch die Umwandlung von finanziellen Rücklagen in Aktien. In diesem Fall erhalten die Aktionäre gratis neue Aktien – gleichzeitig sinkt jedoch der Wert der Aktien um denselben Prozentsatz, um den sich die Zahl der Wertpapiere erhöht.

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