Finanztermingeschäft
Am Kassamarkt gilt üblicherweise eine Frist von zwei Börsen- bzw. Arbeitstagen, innerhalb derer gekaufte Wertpapier geliefert werden müssen. Eine vereinbarte Transaktion, die erst nach dieser Frist erfüllt wird, heißt Finanztermingeschäft. Beispiele für Finanztermingeschäfte sind Futures und Optionen. Zwischen Vereinbarung und Erfüllung des Handels gilt dieser als schwebendes Geschäft.
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