Erstmarkt
Erstmarkt bezeichnet die erstmalige Ausgabe und Platzierung von Wertpapieren. Ein Beispiel ist der erstmalige Börsengang (IPO) eines Unternehmens und die erstmalige Zuteilung der Aktien bei den Zeichnern. Startet später der Börsenhandel wird dies als Sekundärmarkt bezeichnet. Auch bei Lebensversicherungen gibt es einen Erstmarkt, welcher den Abschluss der Versicherung durch den Versicherungsnehmer beinhaltet.
Im Zweitmarkt dagegen werden “gebrauchte” Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer verkauft, beispielsweise in geschlossene Fonds eingebracht.
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