Bezugsfrist

Aktionäre, die ein Bezugsangebot für neue Aktien erhalten, können das dadurch gewährte Bezugsrecht nur während einer bestimmten Zeitspanne ausüben. Diese Zeitspanne heißt Bezugsfrist. Sie muss mindestens zwei Jahre betragen. Nutzt ein Aktionär seine Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht, verfallen sie.

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