Anlegerschutz
Wertpapieranlage in einer nur irgendwie gearteten Form unterliegt gewissen Regularien in Deutschland. Das Vermögen von z.B. Wertpapierfonds ist ein Sondervermögen, das nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft haftet. Dh. auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft darf keinerlei Auswirkung auf das Kundenvermögen haben. Anlegerschutz wird aber durch sog. Schutzvereinigungen gewährt, die im Interesse der Anleger agieren, wie z.B. die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz)
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