Gemeinschaftsfonds der österreichischen Volksbanken

Die österreichischen Volksbanken halten seit Jahrzehnten eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den Gemeinschaftsfonds. Der Gemeinschaftsfonds schützt ein Mitglied (einzelne Volksbank) vor einem Konkurs. Der Gemeinschaftsfonds geht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, die erst nach Eintritt einer Insolvenz tätig zu werden beginnt. Bei diesem Vorgang führt die gesetzliche Einlagensicherung die von einer Bankpleite betroffenen Kunden auf einen beschwerlichen Behörsenweg, um zu ihrem angelegten Geld zu kommen. Jede einzelne Volksbank ist Mitglied des Gemeinschaftsfonds, der über eine gute Kapitalisierung verfügt.

Zusatzinfo:
Die gesetzliche Einalgensicherung garantiert jeder natürlichen Person rückwirkend ab 1.10.2008 eine unbeschränkte Sicherung. Ab dem 1.1.2010 besteht eine gesetzliche Obergrenze von 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut!

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