CFD-Verband unterstützt Maßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes in Deutschland

Der CFD-Verband hat den Entwurf einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 8. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Der Verband unterstützt Maßnahmen zum Schutz von Privatanlegern. Der Fokus der Anstrengungen sollte aus Sicht des CFD-Verbands auf einer besseren Kontrolle derjenigen Anbieter liegen, die weder über eine BaFin-Lizenz verfügen, noch von der BaFin reguliert werden, bislang jedoch im deutschen Markt CFD-Produkte vertreiben durften.

Der CFD-Verband empfiehlt zudem eine differenziertere Betrachtung der Beschränkung von Nachschusspflichten. Die BaFin schlägt vor, dass Kontrakte mit einer Nachschusspflicht Privatkunden nicht mehr angeboten werden dürfen. Der CFD-Verband indes empfiehlt, dass erfahrenen Tradern die Entscheidung über das Eingehen einer Nachschusspflicht nach wie vor selbst überlassen werden sollte, während weniger erfahrene Kunden mittels entsprechender Risikobegrenzungsmodelle von einer Nachschusspflicht ausgenommen werden könnten.

Maßnahmen gegen unregulierte und illegale Anbieter
Der CFD-Verband befürwortet eine strengere Regulierung derjenigen CFD-Anbieter, die von internationalen Aufsichtsbehörden mit niedrigen regulatorischen Standards beziehungsweise nicht von der BaFin reguliert werden, aber am deutschen Markt tätig sind. Der CFD-Verband ist der Überzeugung, dass diese Anbieter irreführende Werbeversprechungen abgeben. Die in einer Veröffentlichung der European Securities and Markets Authority (ESMA) vom 25.7.2016 genannten Fälle irreführender Werbung beziehen sich, soweit ersichtlich, mehrheitlich gegen unregulierte oder illegale Broker beziehungsweise gegen Anbieter außerhalb Deutschlands. Schwerpunkte der Verbraucherschutzarbeit sollten daher auf Marktzugangskriterien sowie auf die Themen Marketing und Vertrieb von CFD-Produkten in Deutschland gelegt werden.

Empfehlungen für Qualitätsstandards hat der CFD-Verband in einem Transparenz-Kodex dokumentiert. Der CFD-Verband plant, eng mit der BaFin zusammenzuarbeiten und den CFD-Kodex zum Schutz von Privatanlegern kontinuierlich weiterzuentwickeln beziehungsweise an aktuelle Herausforderungen anzupassen.

Differenzierte Behandlung von Nachschusspflichten
Der Entwurf der Allgemeinverfügung der BaFin sieht eine Beschränkung von Nachschusspflichten für Privatkunden vor. Eine Nachschusspflicht entsteht, wenn Verluste eines Traders das auf dem Konto für den CFD-Handel bereitgehaltene Guthaben übersteigen. Aus Sicht des CFD-Verbands sind die Voraussetzungen für den Erlass eines Produktverbotes dieser Kontrakte nicht gegeben. CFDs richten sich an risikobewusste Trader, die Erfahrung mit Wertpapieren mitbringen. Diese Trader, welche ein klares Verständnis davon haben, wie solche Produkte funktionieren, wollen und sollten selbst entscheiden dürfen, mit welcher Risikoneigung sie ihr Geld einsetzen.

Der CFD-Verband empfiehlt daher eine differenzierte Betrachtung der Kundentypen:
Neukunden und weniger erfahrenen Kunden sollte eine zusätzliche Produktkategorie angeboten werden, die den Handel von CFDs ohne Nachschusspflicht ermöglicht. Viele der im CFD-Verband organisierten Mitgliedsunternehmen bieten solche Maßnahmen zur Risikobegrenzung bereits an. Ergänzend begrüßt der CFD-Verband eine erweiterte, gemeinsam mit der BaFin erarbeitete, Risikoaufklärung.

Folgende CFD-Broker sind Mitglieder des CFD-Verbandes:

 

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