Börse Stuttgart fordert Börsenvorrang für Privatanleger

Börse Stuttgart: Wertpapieraufträge von Privatanlegern sollten grundsätzlich an einem regulierten Markt wie der Börse ausgeführt werden. “Nur dort genießen sie den Schutz und die Verlässlichkeit einer unabhängigen Handelsüberwachung sowie die Vorzüge einer neutralen Preisermittlung und einer vollständigen Vor- und Nachhandelstransparenz”, sagte Christoph Boschan, Geschäftsführer der Boerse Stuttgart Holding GmbH, anlässlich des 8. MiFID-Kongresses an der Börse Stuttgart.
Weil seit 2007 immer mehr Handelsplattformen entstanden sind, werden inzwischen häufig Aufträge von Privatanlegern an nicht regulierten Märkten ausgeführt, ohne dass dies den Auftraggebern immer bewusst ist. “Wertpapieraufträge von Privatanlegern aber gehören an die Börse”, sagte Boschan. Nur dort würde die Orderausführung durch die börsliche Handelsüberwachungsstelle lückenlos erfasst und ausgewertet werden. Darüber hinaus werde die Handelsüberwachung bei Ungereimtheiten von sich aus tätig.
Natürlich sollen Privatanleger laut Boschan ihre Orders auch auf außerbörslichen Plattformen platzieren können. Aber dann müssten sie sich bewusst dafür entscheiden – und zwar für jeden einzelnen Auftrag. “Ansonsten sollte für Privatanleger ein Börsenvorrang gelten”, fordert Boschan. Bisher ist es so, dass Privatanleger bei ihrer Bank in der Regel pauschal und einmalig die Ausführungsart ihrer Wertpapierorders genehmigen – häufig ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass sie damit gegebenenfalls auch ihre Zustimmung für die Ausführung an einem weniger regulierten Markt, und sei es ein so genannter Dark Pool, geben.
“Intransparenz auf Handelsplätzen aber entsteht nicht zu fällig”, sagte dazu Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwirtschaft an der Universität Hohenheim, “sie dient bestimmten Interessen. Dies sind jedoch nicht die Interessen der Privatanleger.”

Um mehr Wettbewerb zwischen und gegenüber den Börsen zu schaffen, hatte die Europäische Union mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID I (Markets in Financial Markets Directive / Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) 2007 die Gründung von Wertpapierhandelsplattformen erleichtert. Seitdem ist die Zahl der Handelsplattformen in Europa auf rund 150 angewachsen, wobei es sich nur bei rund einem Drittel um regulierte Märkte, also Börsen, handelt. Die anderen zwei Drittel sind außerbörsliche Plattformen, für die in gewissen Abstufungen wesentlich laxere Überwachungsmechanismen gelten als an den regulierten Börsen. Auch die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die bis 3. Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt werden muss, soll den Schutz der Anleger nicht auf das Niveau regulierter Märkte zurückführen.
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Zur Förderung von Stuttgart als Standort von Finanzdienstleistungen hat die Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. im Jahr 2007 eine Zentralstelle zur Bündelung finanzplatzrelevanter Interessen in der Region unter der Marke Stuttgart Financial ins Leben gerufen. Mitbegründer sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und die Stiftung Kreditwirtschaft der Universität Hohenheim. Die übergreifende Plattform für Finanzthemen in Baden-Württemberg soll die vorhandenen Inhalte und Stärken der Finanzwirtschaft in Baden-Württemberg sichtbar machen und ihre Verbreitung unterstützen.

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Durchführung von Veranstaltungen, Kommunikation mit den Finanzplatzakteuren, Bereitstellung finanz-platzrelevanter Informationen, Projekte im Bereich Bildung und Forschung, Standortmarketing.

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