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Allgemein ist das Pfandrecht das Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, mit dem eine Forderung, etwa ein Kredit, besichert wird. Kann der Gläubiger das Darlehen dann nicht zurückzahlen, hat die Bank das Recht, die verpfändeten Dinge zu verwerten, um so die ausstehenden Forderungen zu erhalten.

Bei einem Immobilienkredit wird in der Regel die mit der Darlehenssumme gekaufte oder gebaute Immobilie als Pfand an die Bank überschrieben. Die Besonderheit bei einem Wertpapier-Pfand ist die Tatsache, dass hier keine Immobilien oder andere reale Güter verpfändet werden. Vielmehr handelt es sich in vielen Fällen um Forderungen gegenüber einem Dritten.

Bei Schuldverschreibungen etwa hat der Käufer gegenüber der ausgebenden Stelle eine Forderung erworben, die ihn dazu berechtigt, am Ende der Laufzeit die gezahlte Summe zurückzuerhalten und zusätzlich Zinsen zu kassieren.

Solche Forderungen können beim Wertpapier-Pfand auch an die Bank geben, die auf der Grundlage dieser Sicherheit ein Darlehen vergibt.

 

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