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Beispielrechnung Wertpapierkredit: Ein Bankkunde hat in seinem Depot 1.000 Aktien eines DAX-Konzerns (aktueller Kurs: 50 Euro) sowie 100 Anteile eines Geldmarktfonds (aktueller Kurs: 80 Euro).

Die Beleihungsgrenze für Standardaktien, zu denen Dax-Werte zählen, liegt bei 60 Prozent, bei weniger spekulativen Werten wie dem Geldmarktfonds liegt die Grenze bei 80 Prozent.

In diesem Fall lässt sich das Kreditlimit sehr leicht berechnen: Die Aktien sind insgesamt 50.000 Euro wert, die Beleihungsgrenze dafür liegt also bei 30.000 Euro (60 Prozent), der Wert der Fondsanteile liegt bei 8.000 Euro, die Beleihungsgrenze liegt hier bei 6.400 Euro (80 Prozent). Insgesamt liegt das Kreditlimit damit bei 36.400 Euro.

Verwendet der Bankkunde nun 8.000 Euro zum Kauf weiterer 100 Fondsanteile, erhöht sich dadurch das Kreditlimit um weitere 6.400 Euro, da auch die neuen Anteile mit 80 Prozent beliehen werden können.

Hat man das vorgegebene Kreditlimit jedoch fast ausgeschöpft, kann es durch unvorhergesehene Kursverluste dazu kommen, dass das Limit überschritten wird. Im oben genannten Beispiel ist das Depot insgesamt 58.000 Euro wert, der Beleihungswert liegt bei 36.400 Euro.

 

Kursverlust und Überschreiten des Limits

Nimmt man nun an, dass bereits ein Kredit von 35.000 Euro in Anspruch genommen wurde, können Kursverluste zum Überschreiten des Limits führen. Fällt etwa der Wert der Aktien auf 40 Euro, sind diese nur noch 40.000 Euro wert, die Beleihungsgrenze sinkt also auf 24.000 Euro (60 Prozent).

Zusammen mit den 6.400 Euro für den Fonds steht nun nur noch eine maximale Summe von 30.400 Euro zur Verfügung, darüber hinausgehende Beträge werden mit dem hohen Überziehungszins verzinst.

Zusätzlich kommt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Nachschusspflicht zum Tragen.

 

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