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Durch eine Discretionary Order kann der Auftraggeber zeitweilig oder auch für unbestimmte Dauer einem anderen eine Handelsvollmacht erteilen. Der betreffende Kontenbetreuer des von ihm beauftragten Handelshauses erhält damit vom Vollmachtgeber freie Hand, stellvertretend für den Kunden und auf dessen Rechnung Börsenaufträge zu erteilen.

Voraussetzung ist ein extrem hohes Maß an Vertrauen in das Handelshaus und in die Kompetenz seiner Mitarbeiter.

Je nachdem, ob eine vollständige oder eingeschränkte Handelsvollmacht erteilt wird, spricht man von einer “full discretionary order” oder von einer “limited discretionary order”.

 

Weitere Orderarten und Orderzusätze:

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