Welche Fondsvariante am besten zur Lebenslage passt

Bei Investmentfonds können Privatanleger in Deutschland unter vielen Tausend Produkten wählen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Fonds nicht nur darin, ob sie in Aktien oder Anleihen investieren und welche Strategie ihre Manager verfolgen. Wichtig ist auch die Frage, wie die Investmentgesellschaft mit den anfallenden Zinsen oder Dividenden verfährt. Zur Wahl stehen zwei Modelle: Entweder schüttet die Gesellschaft die Erträge an die Anleger aus oder sie investiert diese gleich wieder in neue Anleihen oder Aktien. Letzteres wird im Fachjargon als „Thesaurierung“ bezeichnet.

Thesaurierung oder Ausschüttung
Ob für einen Anleger die Ausschüttung oder die Thesaurierung sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zweck er den Fonds einsetzen will. So ist es beim langfristigen Vermögensaufbau sinnvoll, die Erträge gleich wieder anlegen zu lassen. Auf diese Weise profitieren die Sparer vom Zinseszinseffekt:

Die reinvestierten Erträge bringen automatisch neue Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Die Ausschüttung der Zinsen oder Dividenden ist hingegen für Anleger interessant, die planen, die Erträge für die Aufbesserung ihres Einkommens zu verwenden – wie etwa Ruheständler, die von den Früchten ihrer Fondsanlage profitieren wollen.

Umschichtung von Vermögensteilen
Auch bei der schrittweisen Umschichtung von Vermögensteilen in schwankungsärmere Anlagen können ausschüttende Aktienfonds gute Dienste leisten. Wer zum Beispiel ab Anfang 50 das Risiko verringern will, kann die Ausschüttungen in Rentenfonds, Anleihen oder Sparguthaben investieren. Auf diese Weise nimmt der Bestand an wertstabilen Anlagen nach und nach zu, ohne dass dafür Aktienfondsanteile veräußert werden müssen.

Anleger sollten allerdings auch die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung der verschiedenen Fondsvarianten beachten. Bei einer Verwahrung in Deutschland muss das depotführende Geldinstitut 25 Prozent Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) von den Ausschüttungen abziehen – es sei denn, die Anleger haben einen Freistellungsauftrag für ihren Sparerpauschbetrag (801 Euro / Ehepaare zusammen 1.602 Euro) eingereicht. Thesaurierende Fonds aus dem Inland nehmen diesen Steuerabschlag einmal im Jahr ebenfalls automatisch vor.

Thesaurierende Fonds aus dem Ausland
Komplizierter ist es bei thesaurierenden Fonds aus dem Ausland. Bei ihnen müssen die Anleger die reinvestierten Erträge jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben. Trotzdem ist die Bank beim Verkauf der Fondsanteile gehalten, Abgeltungsteuer auf diese thesaurierten Erträge abzuführen. Die Anleger können sich den doppelt gezahlten Betrag dann bei der nächsten Steuererklärung zurückholen, sofern sie nachweisen können, dass sie diese Erträge versteuert haben.

Tipp:
Wenn es um eine Anlage in ausländischen Fonds geht, die ihre Erträge thesaurieren, sollten Anleger die besonderen steuerlichen Regeln beachten. Wer hier nicht doppelt Steuern zahlen will, muss während der Haltedauer konsequent die Nachweise über die bereits gezahlten Steuern sammeln.

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