Leerverkaufsverbot – teure Strafen drohen!

Das Verbot ungedeckter Leerverkäufe sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden, denn dieses ist mit hohen Bußgeldern bewehrt. So können bei Verstößen gegen das Verbot Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro verhängt werden.

Darüber hinaus machen sich Banken oder Finanzdienstleister auch strafbar, wenn sie es unterlassen, entgegen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach Paragraph 10 WpHG einen Verdacht auf ungedeckte Leerverkäufe anzuzeigen. In diesem Fall ist ebenfalls mit einer Geldbuße zu rechnen, die bis zu 50.000 Euro betragen kann.

 

Weiterführende Informationen zum Verbot von Leerverkäufen

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