Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist der Anteil am Ertrag einer Kapitalanlage, der aus steuerpflichtigen Zinsen, Dividenden oder im Falle von Immobilienbesitz aus Mieteinnahmen erzielt wird. Dieser Anteil am Ertrag wird auch als sog. ordentlicher Ertrag bezeichnet. Kursgewinne sind dagegen je nach Haltedauer des Wertpapiers steuerfrei, ebenso Erträge aus dem Wertzuwachs von Immobilien, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens eine bestimmte Zeitspanne liegt. Welche Erträge im Einzelnen ganz oder teilweise steuerpflichtig sind und welche Fristen hierbei ggf. zu berücksichtigen sind regelt der Gesetzgeber.
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