Spekulationsfrist
Gewinne, die man aus dem Handel mit Wertpapieren erzielt, sind einkommensteuerpflichtig, wenn diese innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist gekauft und wieder verkauft wurden. Bei Aktien und Fondsanteilen beträgt diese Frist ein Jahr. Verkauft man solche Wertpapiere also innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Erwerb, muss man den Gewinn aus dem Verkauf versteuern – vorausgesetzt er liegt über dem gesetzlichen Freibetrag. Gewinne aus Aktienverkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist sind hingegen steuerfrei.
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