Börsenlexikon

Schaltergeschäft

Der Begriff Schaltergeschäft bezeichnet eine Wertpapiertransaktion welche unmittelbar, d.h. mit Barzahlung, abgewickelt wird. Zu beachten ist hierbei, dass der Kunde allein für die sichere Verwahrung, Versteuerung und Zinseinlösung verantwortlich ist.