Rücknahmeverpflichtung
In Deutschland ist per Gesetz sichergestellt, dass die Anleger, die in Fonds investiert haben, ihre Fondsanteile jederzeit wieder an den Herausgeber des Fonds zurückgeben dürfen. Der Fondsbetreiber unterliegt der so genannten Rücknahmeverpflichtung. Der Wert der Fondsanteile verringert sich durch die Rücknahme nicht, allerdings ist evtl. eine Rücknahmegebühr zu entrichten.
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