Prospekthaftung

Der Emittent eines Wertpapiers oder beispielsweise auch eines Geschlossenen Fonds ist verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen und zu veröffentlichen. Sind darin schwerwiegende Fehler oder bewusste Falschinformationen enthalten oder fehlen rechtlich vorgeschriebene Angaben ganz, so kann der verantwortliche Herausgeber des Prospekts aufgrund der gesetzlich geregelten Prospekthaftung dafür haftbar gemacht werden. Auch können Anleger ggf. auf Schadensersatz klagen, wenn durch Fehler oder Mängel im Prospekt der Haftungsfall eingetreten ist.

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