Preisnachlass
Die Differenz zwischen dem berechneten Wert einer Aktie (innerer Wert) und dem Preis, der an der Börse für den Titel bezahlt wird (Börsenwert), heißt Discount. Außerdem wird mit Discount der Kursunterschied zwischen Terminkontrakten mit unterschiedlichen Andienungsmonaten bezeichnet. Der Discount kann bei Finanztiteln mit sehr kurzer Laufzeit auch zur Benennung des Zinssatzes verwendet werden. Umgangssprachlich bedeutet Discount: Abschlag, Preisnachlass. Dieser wird gewährt, wenn Qualitätsunterschiede zwischen den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und den tatsächlich gelieferten Waren vorliegen: Waren, die mit geringerer Güte geliefert werden, erhalten dann einen Abschlag auf den Kaufpreis.
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