Pflichtangebot
Das Pflichtangebot schreibt vor, dass der Käufer eines großen Anteils an einem Unternehmen den restlichen Anteilsinhabern, den sog. freien Aktionären, ein öffentliches Angebot auch zum Erwerb ihrer Aktien machen muss. Bei Firmenübernahmen werden häufig Pflichtangebote nötig, sobald der Käufer einen bestimmten Prozentsatz der gehandelten Aktien des Zielunternehmens erworben hat. Die rechtlichen Details und auch die prozentualen Schwellenwerte, ab denen ein Pflichtangebot vorgeschrieben ist, regelt in Deutschland das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG).
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