Pensionsgeschäft

Ein Pensionsgeschäft ist der Verkauf eines Wertpapiers oder eines anderen Vermögensgegenstands wie z. B. einer Forderung, wobei gleichzeitig eine Vereinbarung über den Zeitpunkt des Rückkaufs abgeschlossen wird. Verkäufer (Pensionsgeber) und Käufer (Pensionsnehmer) sind häufig Banken und bankähnliche Institute. Die Pensionsgeschäfte dienen z. B. dazu, vorübergehend und für einen festen Zeitraum Liquidität zu beschaffen. Auch die Deutsche Bundesbank ist oft an Pensionsgeschäften beteiligt. Gebräuchlich hierfür ist auch der Begriff Wertpapierpensionsgeschäft.

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