Optionskontrakt

Der Optionskontrakt ist ein einseitiger Kontrakt. Er gibt dem Käufer der Option das Recht, aber nicht die Pflicht, den Basiswert zu einem festen Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Käufer des Optionskontrakts hat also ein Wahlrecht, ob er diese Option ausübt oder nicht. Der Verkäufer hat dieses Recht dagegen nicht, er muss im Falle der Ausübung den Basiswert liefern oder annehmen. Daher ist der Optionskontrakt einseitig.

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