Minusankündigung, dreifach
Durch eine dreifache Minusankündigung kann ein Börsenmakler Aktien kennzeichnen, bei denen er mit einem starken Kursverlust rechnet. Der geschätzte Verlust liegt bei über 20 Prozent. Händler, die dem Makler zuvor eine Kauf- oder Verkaufsorder für das betreffende Wertpapier erteilt haben, dürfen diese wieder zurückziehen.
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