Mindestschlussgröße
Als Mindestschlussgröße wird die Anzahl an Aktien bezeichnet, ab der eine Order im fortlaufenden Handel ausgeführt wird. Im Präsenzhandel beträgt die Mindestschlussgröße eins, d.h., dass alle Aktienorders entsprechend ihrer zeitlichen Reihenfolge ausgeführt werden. Im elektronischen Handel beträgt die Mindestschlussgröße ebenfalls eins.
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