Mehrstimmrechtsaktien

Mehrstimmrechtsaktien sind Wertpapiere, deren Inhaber auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mehr Stimmen abgeben dürfen als die Besitzer gewöhnlicher Anteilsscheine. In Deutschland ist die Emission von Mehrstimmrechtsaktien und die Ausübung von Mehrstimmrechten seit 1998 verboten. Die einzige Ausnahme gilt für das Bundeswirtschaftsministerium, wenn dieses einen Anlass sieht, dadurch gesamtwirtschaftliche Interessen zu sichern. In etlichen anderen Ländern werden nach wie vor Mehrstimmrechtsaktien gehandelt.

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