Börsenlexikon

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Investitionsobjekt, das sogenannte Leasingobjekt vom Leasinggeber gegen Zahlung (Leasingentgelt) zur Nutzung überlassen bekommt. Dies ist vertraglich im Leasingvertrag geregelt. Im Gegensatz zum Mieter muss der Leasingnehmer für Wartungs- und Instandhaltungskosten aufkommen.