Kurstaxe
Nicht immer ist es möglich, aufgrund der eingegangenen Kauf- und Verkaufsaufträge für ein Wertpapier einen Kurs festzulegen. Meist liegen dann die Vorstellungen beider Parteien zu weit auseinander oder, insbesondere bei marktengen Werten, fällt eine Seite komplett aus, d. h. es liegen gar keine Kauf- oder Verkaufsorder vor. In diesem Fall wird der Kurs durch den zuständigen Kursmakler taxiert.
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