Kreditleihe

Wer bei einer Bank einen Kredit beantragt, kann sich seine Kreditwürdigkeit dafür von einem Dritten quasi ausleihen. Man spricht in einem solchen Fall von einer Kreditleihe. Der Dritte kann zum Beispiel ein anderes Kreditinstitut, ein Unternehmen oder eine staatliche Behörde sein. Der Verleiher der Kreditwürdigkeit spielt die Rolle eines Bürgen: Er sichert der Bank, bei der das Darlehen beantragt wird, schriftlich zu, die Rückzahlung des Schuldbetrags zu übernehmen, falls der Kreditnehmer dazu finanziell nicht in der Lage sein sollte.

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