Kontraktgegenstand

Als Kontraktgegenstand wird das Handelsobjekt bezeichnet, welches bei Fälligkeit bzw. Ausübung eines Kontraktes anzudienen bzw. zu erhalten ist. In Warentermingeschäften (Futures, Optionen) können als Kontraktgegenstände die Basiswerte von Waren oder Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen, Devisen) definiert sein. Bei Aktienoptionen ist beispielsweise die Aktie der Basiswert, bei DAX-Futures ist es der DAX. Außerdem gibt es neben den konkret lieferbaren Basiswerten auch fiktive (synthetische bzw. abstrakte) Basiswerte. Sie werden als standardisierte Handelsobjekte ebenso mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen versehen.

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