Kapitalverkehrskontrolle

Definition Kapitalverkehrskontrolle: Bei einer internationalen Kapitalverkehrskontrolle handelt es sich um eine Handlung, um den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr zu beschränken.

Man will also verhindern, dass in großem Maße Kapital aus einem Land abgezogen wird. Damit würde nämlich das Risiko einer Finanzkrise einhergehen.

Hierfür kann es unterschiedliche praktische Instrumente zur Durchführung geben (z.B. Meldepflichten für grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, Besteuerung von Kapitalimporten oder Kapitalexporten). Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Behinderung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs.

Anwendung fand eine Kapitalverkehrskontrolle beispielsweise von 1982 bis 1999 in Chile.

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