Kapitalerhöhung, bedingte

Durch eine Kapitalerhöhung kann eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aufstocken. Dazu werden neue Anteilsscheine aufgelegt und zum Verkauf angeboten. Jeder Altaktionär des Unternehmens erhält dabei das Recht auf den Bezug einer bestimmten Menge der neuen Wertpapiere. Bei einer bedingten Kapitalerhöhung erfolgt die Ausgabe neuer Anteilsscheine in Form von Optionsanleihen oder Wechselschuldverschreibungen. Da bei diesen Papieren unklar ist, ob und in welchem Umfang sie später eingelöst werden, bleibt zunächst auch offen, um welchen Betrag sich das Grundkapital letztlich erhöht.

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