Junge Aktien
Werden zum Zwecke einer Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft (AG) neue Aktien emittiert, so werden diese als junge Aktien bezeichnet. Bisherige Gesellschafter der AG haben in Abhängigkeit ihrer alten Aktien einen grundsätzlichen Anspruch auf den Bezug dieser jungen Aktien, um ihren prozentualen Anteil am Grundkapital der AG auch nach der Kapitalerhöhung auf gleichem Niveau zu halten. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann dies aber auch ausschließen. Junge Aktien sind im laufenden Geschäftsjahr noch nicht voll dividendenberechtigt. Nach der nächstfolgenden Gewinnausschüttung werden sie aber gleichberechtigt behandelt und verschwinden damit als junge Aktien von den Kurszetteln.
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