Investment-Aktiengesellschaft
Eine Investment-Aktiengesellschaft verwaltet ihr Stammkapital in Form von Wertpapieren und anderen Anlageinstrumenten. Die Gesellschaft dient nach außen als eine Art ‚Hülle‘ für das Anlagekapital. Auch die Bezeichnung Umbrella wird für solche Konstruktionen verwendet. Diese rechtliche Konstruktion wird beispielsweise für die Verwaltung von Sondervermögen und von Hedge-Fonds genutzt. Rechtliche Aspekte sind in Deutschland im Investmentgesetz (InvG) geregelt, wie beispielsweise die Mindesthöhe für das Grundkapital einer solchen Gesellschaft.
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