Investitionsgrad
Der so genannte Investitionsgrad ist ein Begriff aus Fondswesen und bezeichnet die Differenz aus dem Fondsvermögen abzüglich der Barreserven. Dabei bezeichnet die Investition die Geldanlage in Immobilien, Wertpapieren und Derivaten. Nach dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) muss jeder Fond mindestens 51 Prozent des Vermögens in Anlagen investieren, die seinen Anlageschwerpunkt bilden.
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