Insolvenzverfahren

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Ist diese gegeben und wird kein anderer Weg zur Schuldenbereinigung mehr gefunden, zum Beispiel in Absprache mit den Gläubigern, kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Ein von einem Gericht bestellter Treuhänder übernimmt in der Folge die Verwaltung des gesamten Vermögens des Schuldners und wertet alles, auch das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Vermögen, auf Tauglichkeit zur Schuldentilgung aus. Bei einer Privatinsolvenz, also einer zahlungsunfähigen Privatperson, darf nur ein nicht antastbarer Grundbetrag nicht verwertet werden.

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