Insider, Insiderinformationen
Insider sind in einem Unternehmen beschäftigt oder stehen den Beschäftigten nahe. Häufig gehören sie der Führungsmannschaft an oder sind Mitglieder des Aufsichtsrats. Dadurch verfügen sie über so genannte Insiderinformationen, welche Außenstehenden nicht oder noch nicht bekannt sind. Dies können kursrelevante Informationen über den Geschäftsverlauf, über geplante Investitionen oder andere strategische Entscheidungen sein. Die Verwendung dieser Informationen durch die Insider selbst zur Erlangung persönlicher Vorteile, bspw. mittels Aktienkäufen oder –verkäufen aufgrund solch internen Wissens, ist rechtlich unzulässig und strafbar.
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