Initial Margin
Wer an der Terminbörse einen Future erwirbt, muss zunächst einen Initial Margin hinterlegen. Die Höhe dieses Betrags wird von der Clearingstelle der Deutschen Börse festgesetzt, die den Initial Margin auch verwahrt. Dieser soll sicherstellen, dass das mit dem Kauf/Verkauf des Futures zu einem künftigen Termin vereinbarte Geschäft auch tatsächlich erfüllt werden kann. Statt Initial Margin ist für die Sicherheitsleistung auch der Begriff Ersteinschuss gebräuchlich.
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