Inhaberpapier
Im Gegensatz zu Namenspapieren erlauben Inhaberpapiere dem jeweiligen Besitzer, also dem, der die Papiere tatsächlich innehat, alle Rechte aus dem Papier geltend zu machen. Inhaberpapiere sind bezüglich des Rechteinhabers unspezifisch. Ein Übertrag kann somit auch leicht durch einfache Übergabe realisiert werden. Neben Wertpapieren existieren im Alltag eine Vielzahl von Inhaberpapieren, so z. B. namensungebundene Eintrittskarten oder Briefmarken.
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