Inhaber

Als Inhaber wird diejenige Person bezeichnet, der ein bestimmtes Recht oder eine bestimmte Forderung zusteht. Für einen Inhaber von Forderungen wird häufiger der Begriff Gläubiger verwendet. Im Handelsrecht wird der Inhaberbegriff häufiger verwendet (Inhaber eines Betriebes, Inhaber eines Geschäfts). Im Wertpapierrecht ist ebenfalls der Begriff Inhaber üblich. So gibt es beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen (Schuldverschreibung, die auf denjenigen lautet, der sie besitzt – nicht auf einen Namen ausgestellt) und Inhaberaktien.

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