Grundkapital

Defintion Grundkapital: Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist der in Aktien zerlegte Teil ihres Eigenkapitals. Es berechnet sich durch Multiplikation des Nennwerts einer Aktie mit der Zahl der insgesamt ausgegebenen Anteilsscheine. Das Grundkapital, das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft eingebracht werden muss, muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Unternehmen in Form einer GmbH entspricht das Grundkapital dem Stammkapital.

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